Christian Eckmann, Peter Kujath, Hodjath Shekarriz
Die morbide Adipositas ist ein in zahlreichen Publikationen belegter Risikofaktor für postoperative infektiöse Komplikationen. Intraabdominelle Infektionen (IAI) bilden dabei die zahlenmäßig größte Gruppe. IAI bedürfen meist primär einer chirurgischen Herdsanierung sowie einer parallel zur chirurgischen Therapie eingeleiteten Antibiotikatherapie. IAI weisen meist ein polymikrobielles Erregerspektrum auf, welches aus grampositiven und gramnegativen aeroben und anaeroben Bakterien bestehen kann. Die postoperative und die tertiäre Peritonitis zeichnen sich durch ein selektioniertes Spektrum mit resistenten grampositiven (MRSA, VRE) und gramnegativen (ESBL-Bildner, Carbapenem-Resistenz) Erregern sowie ggf. auch mit Pilzinfektionen aus. Im gramnegativen Bereich stehen nur noch wenige Substanzen zur Verfügung. Das Prinzip der antibiotischen Vielfalt ist ein evidenzbasierter Bestandteil eines als „antibiotic stewardship“ bezeichneten Maßnahmenkataloges, der der Erhaltung der therapeutischen Optionen und der Minderung des Selektionsdrucks in der antimikrobiellen Therapie dient.
HygMed 2012; 37 [4]: 118–123
Julia Okpara-Hofmann
Gemäß § 36 (seit 28.7.2011 jetzt § 23) des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz; IfSG) unterliegen u. a. Einrichtungen für ambulantes Operieren der infektionshygienischen Überprüfung durch das Gesundheitsamt. Hierbei gilt der Grundsatz, dass eine ambulant durchgeführte Operation mit keinem größeren Infektionsrisiko verbunden sein darf als eine stationäre Operation. Seit dem Inkrafttreten des IfSG sind jetzt 10 Jahre vergangen. Dennoch werden bei den infektionshygienischen Überprüfungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Einrichtungen für ambulantes Operieren immer noch bestimmte Hygienemängel gefunden, die man als sog. „Knackpunkte“ bezeichnen kann. Die Begehungen zeigen z.B., dass die Informationsangebote der Bundesärztekammer oder der jeweiligen Landesärztekammern von einem Teil der niedergelassenen Praxisbetreiber nicht zur Kenntnis genommen bzw. umgesetzt werden. Für den ÖGD besteht weiterhin die Notwendigkeit, die Einrichtungen für ambulantes Operieren in Fragen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu beraten und deren Umsetzung zu überprüfen (Die fachliche Grundlage hierfür sind die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut; KRINKO). Der Praxisbetreiber muss eigenverantwortlich Hygienemängel erkennen und Korrekturmaßnahmen einleiten können. Im Beitrag wird ein kurzer Überblick über die relevanten gültigen gesetzlichen Vorschriften und den fachlichen Grundlagen aufgezeigt. Anschließend werden der Ablauf einer Begehung beispielhaft beschrieben und häufige Hygienedefizite dargestellt.
HygMed 2012; 37 [4]: 124–130
Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege/Rehabilitation“ der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene
S. Huggett